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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Nils Müller Container Zimmerei und Bedachungen

Stand: August 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Containern und damit zusammenhängenden Waren zwischen

Nils Müller Container Zimmerei und Bedachungen
Inhaber: Nils Müller
Driburgerstr. 2
32839 Steinheim

– nachfolgend „Verkäufer“ –

und seinen Kunden.

  1. Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

  2. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.

  3. Der Kunde bestätigt im Rahmen des Bestellvorgangs ausdrücklich, dass er die Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und damit als Unternehmer vornimmt.

  4. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.


§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Verkäufer vertreibt insbesondere neue Abrollcontainer, Abschiebecontainer, Absetzcontainer und Sondercontainer sowie individuell nach Kundenwunsch konfigurierte Container.

  2. Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind die jeweilige Produktbeschreibung, die vom Kunden im Konfigurator vorgenommenen Auswahlen sowie gegebenenfalls die Auftragsbestätigung des Verkäufers.

  3. Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Produktdarstellungen dienen der Veranschaulichung. Maßgeblich sind die ausdrücklich vereinbarten technischen Eigenschaften und Ausführungen.


§ 3 Individuell konfigurierte Container

  1. Der Kunde kann bei entsprechend angebotenen Produkten über einen Online-Konfigurator Ausführung und Ausstattung des Containers auswählen.

  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingegebenen oder ausgewählten Angaben, insbesondere Maße, Ausführungen, Optionen und sonstige Anforderungen, seinen tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen.

  3. Jede vom Kunden vorgenommene Konfiguration wird vor der Fertigung durch den Verkäufer technisch geprüft.

  4. Ergibt die technische Prüfung, dass die bestellte Konfiguration in der gewählten Form technisch nicht oder nicht sachgerecht hergestellt werden kann, wird der Verkäufer den Kunden hierüber informieren und mit ihm eine technisch geeignete Anpassung abstimmen.

  5. Änderungen einer bereits bestätigten Konfiguration bedürfen der Zustimmung des Verkäufers. Hierdurch entstehende Mehrkosten sowie Auswirkungen auf die Lieferzeit werden dem Kunden vor Durchführung der Änderung mitgeteilt.


§ 4 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des Verkäufers dar.

  2. Mit Abschluss des Bestellvorgangs und Betätigung der hierfür vorgesehenen Bestellschaltfläche gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

  3. Eine automatisch versandte Bestell- oder Eingangsbestätigung bestätigt zunächst lediglich den Eingang der Bestellung, sofern aus ihr nicht ausdrücklich hervorgeht, dass der Auftrag bereits angenommen wurde.

  4. Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Verkäufers, durch Versand der Ware oder durch eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung des Verkäufers zustande.

  5. Bei individuell konfigurierten Containern erfolgt die Annahme grundsätzlich nach technischer Prüfung der Konfiguration.

  6. Wurde eine Zahlung bereits vor Annahme des Auftrags ausgeführt und nimmt der Verkäufer die Bestellung nicht an, wird der bereits gezahlte Betrag unverzüglich zurückerstattet.


§ 5 Preise und Versandkosten

  1. Sämtliche im Shop angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

  2. Liefer- und Versandkosten sind nicht im Produktpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

  3. Die für die Bestellung anfallenden Versandkosten werden dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung im Checkout angezeigt.

  4. Bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten hinsichtlich der Umsatzsteuer die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.


§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Dem Kunden stehen die im jeweiligen Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten zur Verfügung. Hierzu können insbesondere Vorkasse, Kauf auf Rechnung, PayPal sowie über Shopify Payments angebotene Zahlungsarten gehören.

  2. Bei Zahlung per Vorkasse ist der Rechnungsbetrag nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

  3. Bei Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  4. Für Zahlungen über PayPal, Shopify Payments oder andere Zahlungsdienstleister gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

  5. Die Fertigung individuell konfigurierter Container beginnt grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang des geschuldeten Rechnungsbetrages beim Verkäufer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  6. Die für einen individuell konfigurierten Container angegebene Lieferzeit beginnt daher grundsätzlich erst mit vollständigem Zahlungseingang und Abschluss der erforderlichen technischen Klärung.


§ 7 Lieferzeiten

  1. Bei sofort verfügbaren Lagerartikeln beträgt die übliche Lieferzeit innerhalb Deutschlands grundsätzlich etwa 5 bis 7 Werktage, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes angegeben wird.

  2. Lagerartikel, die zur Abholung bestellt werden, sind grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden zur Abholung bereit, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes angegeben wird und die jeweiligen Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.

  3. Bei individuell konfigurierten Containern beträgt die übliche Lieferzeit grundsätzlich etwa 4 Wochen ab vollständigem Zahlungseingang und Abschluss der erforderlichen technischen Klärung.

  4. Angaben wie „ca.“, „etwa“ oder vergleichbare Formulierungen stellen keine verbindlichen Fixtermine dar.

  5. Verbindliche Liefertermine oder Fixtermine bestehen nur, wenn diese ausdrücklich als solche vereinbart und vom Verkäufer bestätigt wurden.

  6. Verzögerungen aufgrund nachträglicher Änderungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen.

  7. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers, welche die Herstellung oder Lieferung vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen, soweit der Verkäufer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer wird den Kunden über erhebliche Verzögerungen informieren.


§ 8 Lieferung und Versand

  1. Die Lieferung erfolgt durch eine vom Verkäufer oder dessen Lieferanten beauftragte Spedition an die vom Kunden im Bestellvorgang angegebene Lieferanschrift.

  2. Lieferungen erfolgen innerhalb Deutschlands sowie, soweit im Shop angeboten oder individuell vereinbart, in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

  3. Die Lieferung beinhaltet grundsätzlich ausschließlich den Transport und die Anlieferung des Containers.

  4. Das Abladen, Absetzen oder Aufstellen des Containers am Bestimmungsort ist nicht Bestandteil der Lieferleistung, sofern dies nicht ausdrücklich abweichend vereinbart wurde.

  5. Der Kunde ist für die Organisation und Durchführung der Entladung verantwortlich und hat hierfür auf eigene Kosten geeignetes Personal, geeignete Geräte und ausreichende Entlademöglichkeiten bereitzustellen.


§ 9 Voraussetzungen am Lieferort

  1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vom ihm angegebene Lieferanschrift mit dem für die Lieferung eingesetzten Fahrzeug ordnungsgemäß und gefahrlos erreicht werden kann.

  2. Der Kunde hat insbesondere ausreichende Zufahrts-, Rangier- und Entlademöglichkeiten sicherzustellen.

  3. Erforderliche behördliche oder sonstige Genehmigungen für Zufahrt, Entladung oder vorübergehende Nutzung öffentlicher Flächen sind vom Kunden rechtzeitig auf eigene Verantwortung zu beschaffen.

  4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Lieferzeitpunkt eine zur Annahme der Ware berechtigte Person sowie die zur Entladung erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.

  5. Kann die Lieferung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden die hierdurch tatsächlich und angemessen entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen. Hierzu können insbesondere zusätzliche Anfahrts-, Warte-, Rücktransport- oder Lagerkosten gehören.

  6. Eine erneute Anlieferung erfolgt nach Abstimmung mit dem Kunden und kann gesondert berechnet werden, soweit die erfolglose Erstlieferung vom Kunden zu vertreten war.


§ 10 Gefahrübergang beim Versand

  1. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen eines Versendungskaufs vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.

  2. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder der Verkäufer einen Schaden zu vertreten hat.


§ 11 Abholung

  1. Soweit Abholung vereinbart wurde, erfolgt diese grundsätzlich am Standort des Verkäufers in 32839 Steinheim, sofern kein anderer Abholort ausdrücklich mitgeteilt wurde.

  2. Der Verkäufer informiert den Kunden über die Abholbereitschaft.

  3. Bei verfügbaren Lagerartikeln erfolgt die Bereitstellung grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden unter Berücksichtigung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.

  4. Der Kunde ist für ein geeignetes Transportfahrzeug sowie für die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich vom Verkäufer übernommen werden.

  5. Holt der Kunde eine abholbereite Ware trotz Aufforderung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab, kann der Verkäufer nach vorheriger Ankündigung die hierdurch tatsächlich entstehenden angemessenen Lager- oder Bereitstellungskosten berechnen.


§ 12 Prüfung bei Anlieferung und Transportschäden

  1. Der Kunde hat die Ware bei Anlieferung auf äußerlich erkennbare Schäden und Abweichungen zu kontrollieren, soweit ihm dies zumutbar ist.

  2. Äußerlich erkennbare Transportschäden sollen unmittelbar bei Übergabe auf dem Lieferschein, Frachtbrief oder einem vergleichbaren Transportdokument vermerkt und nach Möglichkeit durch Fotografien dokumentiert werden.

  3. Der Kunde soll den Verkäufer über festgestellte Transportschäden unverzüglich informieren.

  4. Soweit der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft darstellt, gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.

  5. Bei Anwendbarkeit des § 377 HGB hat der Kunde die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich ein zunächst nicht erkennbarer Mangel später, ist dieser unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.


§ 13 Mängelrechte und Gewährleistung

  1. Für Mängel der gelieferten Ware gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachstehenden Einschränkungen.

  2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Waren beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Ablieferung, soweit eine solche Verkürzung gesetzlich zulässig ist.

  3. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht:

    • bei arglistig verschwiegenen Mängeln,

    • bei ausdrücklich übernommenen Garantien,

    • für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

    • für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,

    • bei gesetzlich zwingenden Rückgriffsansprüchen,

    • sowie in Fällen, in denen das Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsieht.

  4. Bei einem berechtigten Mangel steht dem Verkäufer zunächst das gesetzliche Recht zur Nacherfüllung zu.

  5. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen und die gewählte Art der Nacherfüllung dem Kunden zumutbar ist.

  6. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden aus gesetzlichen Gründen nicht zumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu.

  7. Kein Sachmangel liegt vor, wenn die Ware lediglich Eigenschaften aufweist, die der ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.

  8. Für vom Kunden verursachte Schäden, unsachgemäße Verwendung, nicht bestimmungsgemäßen Einsatz, unsachgemäße Veränderungen oder sonstige nach Gefahrübergang entstandene Beeinträchtigungen bestehen keine Mängelansprüche, soweit der Verkäufer diese nicht zu vertreten hat.


§ 14 Freiwillige Stornierung

  1. Der Verkäufer räumt dem Kunden unabhängig von gesetzlichen Rechten die Möglichkeit ein, eine über den Online-Shop abgegebene Bestellung innerhalb von zwei Stunden nach Eingang der Bestellung beim Verkäufer zu stornieren.

  2. Die Stornierung muss innerhalb dieser Frist eindeutig gegenüber dem Verkäufer erklärt werden.

  3. Nach Ablauf der Zweistundenfrist besteht kein vertragliches Recht auf kostenlose Stornierung.

  4. Eine spätere Aufhebung oder Änderung des Auftrags ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers möglich.

  5. Dies gilt insbesondere für individuell konfigurierte oder bereits zur Fertigung freigegebene Container.

  6. Stimmt der Verkäufer nach Ablauf der Stornierungsfrist einer Aufhebung oder Änderung des Vertrags zu, können dem Kunden die hierdurch tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten berechnet werden.


§ 15 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers.

  2. Vor vollständiger Bezahlung darf der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit an Dritte übereignen.

  3. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.


§ 16 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  2. Der Verkäufer haftet ebenfalls unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Verkäufer für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

  5. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleiben unberührt.


§ 17 Zahlungsverzug

  1. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

  2. Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug insbesondere berechtigt, die weitere Bearbeitung, Fertigung oder Auslieferung noch nicht erbrachter Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

  3. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten des Verkäufers, soweit der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten hat.


§ 18 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenforderungen aufrechnen.

  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen, soweit gesetzlich zulässig.


§ 19 Anwendbares Recht

  1. Für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.


§ 20 Gerichtsstand

  1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Verkäufers.

  2. Der Verkäufer ist weiterhin berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

  3. Für Kunden, bei denen eine Gerichtsstandsvereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht im Voraus zulässig ist, verbleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsständen.


§ 21 Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Parteien.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

  3. Vertragssprache ist Deutsch.